Schon seit Jahren litt Frau U. an schlimmen Kopfschmerzen. Sie hatte viele verschiedene Ärzte aufgesucht, aber keine Behandlung und kein Medikament führte zur Linderung.
Auf Empfehlung hat Frau U. einen Heilpraktiker aufgesucht. Dieser konnte ihr zwar helfen, doch die gesetzliche Krankenkasse zahlt weder die Behandlung durch den Heilpraktiker noch die verschriebenen Medikamente. Da Frau U. aber eine private Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich abgeschlossen hat, bekommt sie einen Teil der Kosten von dieser erstattet.