Frau J. muss endlich zum Zahnarzt, weil sie dringend einen Zahnersatz benötigt. Als Privatpatient werden ihr achtzig Prozent aller anfallenden Kosten erstattet.
Sie entscheidet sich für den Besuch bei einem stadtbekannten Zahnarzt, der für seine Dienstleistung über dem 3,5fachen Satz der GOZ berechnet. Frau J. erhält zwei Inlays und zwei Goldkronen, die beide aus Kostengründen von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt werden und müsste ohne die private Krankenvollversicherung die Kosten aus eigener Tasche tragen.