Vereinshaftpflichtversicherung

Eine Vereinshaftpflichtversicherung schützt die Mitglieder eines Vereins gegen die finanziellen Folgen von Schäden, die von diesen im Zuge des Vereinslebens verursacht wurden. Als Erfüllungsgehilfen des Vereins haftet dieser für fahrlässig verursachte Schäden seiner Mitglieder und Vorstände, wenn diese zum Wohl, bzw. zum Zweck des Vereins handeln. Lediglich bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz müssen Haftpflichtansprüche vom Vereinsmitglied selbst getragen werden. Die Vereinshaftpflicht prüft die an den Verein gestellten Forderungen, lehnt unberechtigte Ansprüche ab oder reguliert berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs.

Für wen ist die Versicherung?

Die Vereinshaftpflicht ist für alle eingetragenen Vereine (e. V.) unbedingt zu empfehlen.

Was ist versichert?

Es sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden gedeckt, die einem Dritten von einem Mitglied des Vorstands oder einem anderen Vereinsmitglied zugefügt werden. Dies jedoch unter der Voraussetzung, dass der Schaden bei einer Handlung im Interesse, oder zum Zweck des Vereins, verursacht wurde.

Die Versicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Versicherter Personenkreis:

  • Mitglieder des Vorstands
  • Vereinsmitglieder
  • Angestellte und Arbeiter des Vereins

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:

  • Vorsatz
  • Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft­, Luft­ oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
  • Geldstrafen und Bußgelder
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen
  • Verlust von Schlüsseln
  • Schäden aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannte Punkte können jedoch, je nach Bedingungswerk, auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
  • Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche

In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich einer evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

D&O für Vereine

Ähnlich wie Manager von Firmen können auch ehrenamtliche Vorstände von Vereinen für Ihre Entscheidungen und die damit verbundenen finanziellen Folgen zur Rechenschaft gezogen werden. Für Sie gelten ähnliche Haftungsregeln wie bei Kapitalgesellschaften. Daher haften sie grundsätzlich unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Eine Abwälzung der Haftung auf die Privathaftpflichtversicherung ist ebenso wenig möglich, wie der Ausschluss über die Satzung. Einem Verein bzw. dessen Vorständen, kann daher nur empfohlen werden, sich gegen eigene Schadenersatzansprüche gegen die Vorstandschaft mit einer D&O abzusichern.

Vereinsrechtsschutzversicherung

In einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, lässt sich auch für Vereine nicht immer vermeiden. Ein Vereinsrechtsschutz bietet die ideale Ergänzung zur Vereinshaftpflicht, mit dem u. a. eigene Ansprüche durchgesetzt werden können. Beispiel: Bei einem Auswärtsspiel wird ein Mitglied verletzt, der Schadenersatzanspruch allerdings nicht bezahlt. Ein weiteres Beispiel wäre, dass der Verein dem Platzwart gekündigt hat und dieser sich nun mit rechtlichen Mitteln dagegen wehrt.

Veranstalterhaftpflichtversicherung

Veranstaltet ein Verein ein Fest oder ähnliche Veranstaltung, ist in den meisten Fällen kein direkter Bezug zum Vereinszweck geboten, weshalb die Vereinshaftpflichtversicherung nicht greift (z. B. Faschingsball eines Sportvereins). Eine gesonderte Veranstalterhaftpflichtversicherung deckt Schäden, die im Rahmen der Veranstaltung von Helfern Dritten zugefügt werden. Auch der Betrieb von Hüpfburgen, Zelten, etc. kann mit eingeschlossen werden.

Gebäudeversicherung

Unwetter, Sturm, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmungen usw. – selbst das solideste Vereinsheim kann dadurch stark beschädigt werden. Diese Schäden komplett zu vermeiden ist fast unmögliche. Eine Gebäudeversicherung schützt den Verein jedoch vor den damit verbundenen finanziellen Nachteilen.


Informationen und Schadenbeispiele

7. November 2016

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Im Anschluss an das jährliche Sommerfest des FC Sport hat man bei den Aufräumarbeiten bemerkt, dass die Eingangstüre des gemieteten Saales beschädigt wurde. Die Schadenhöhe beläuft sich auf 1.700,- € […]