Tierhalterhaftpflichtversicherung

Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Und zwar ohne, dass es darauf ankommt, ob ihn ein Verschulden trifft (§ 833 BGB)! Vor den finanziellen Folgen dieser Haftung schützt Sie die Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen!

Für wen ist die Versicherung?

Ein „Muss“ für jeden Tierbesitzer!

Was ist versichert?

Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Hunden bzw. Pferden zu privaten Zwecken. Der Versicherungsschutz besteht nur für die im Vertrag bezeichneten Tiere.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten, die durch das versicherte Tier verursacht werden und für die der Tierhalter haftet.

Zusätzlich versicherbar sind:
  • Mietsachschäden, Tierhüterrisiko, Flurschäden, Forderungsausfalldeckung
Speziell für die Hundehalterhaftpflichtversicherung:
  • Welpen
Speziell für die Pferdehalterhaftpflichtversicherung:
  • Fohlen, Deckschäden, Private Kutschfahrten, Reitbeteiligungen, Unentgeltlicher Verleih (Fremd- und Gastreiter)

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Vorsatz
  • Kernenergie, Krieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung und Verfügung von hoher Hand
  • Gewerbliche Nutzung der Hunde und Pferde (z.B. entgeltlicher Verleih, Reitunterricht, berufliche Teilnahme an Turnieren / Pferderennen)
  • Alle Vermögensschäden, die nicht als Folge eines Sach- oder Personenschadens auftreten.
  • Bitte beachten Sie, dass bestimmte Hunderassen (z.B. Rottweiler, Dobermann, Pitbull und weitere Kampfhunde) anfragepflichtig sind!

Wo gilt die Versicherung?

Deutschlandweit und sofern vereinbart auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.

Besteht die Forderung des Geschädigten zurecht, leistet die Tierhalterhaftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.


Informationen und Schadenbeispiele

18. Oktober 2016

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