Bei der Wahl des Versicherungsschutzes für ein Fahrzeug denkt man meist daran, welche Unfallgefahren drohen. Die Kosten einer Reparatur bzw. einer Neuanschaffung des Fahrzeugs werden sinnvollerweise für solche Fälle auf eine Kaskodeckung abgewälzt. Doch was ist mit den Waren und Werkzeugen, die Sie für einen Auftrag mit sich führen? Schnell übersteigt der Wert der Ladung den des Transportmittels. Wer kommt für den Schaden auf, wenn Ladung bei einem Unfall beschädigt wird?
Mit einer Werkverkehrsversicherung können Sie Ihre Güter, Arbeitsmittel und -geräte absichern, wenn diese außerhalb Ihres Firmengeländes eingesetzt werden.
Für Handels- und Produktionsfirmen, die Werkverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) betreiben sowie für Handwerksbetriebe aller Art (wie z.B. Elektro-, Heizungs- u. Sanitärinstallateure, Gerüstbauer etc.)
Eine Werkverkehrs-Versicherung bezieht sich ausschließlich auf Transporte mit eigenen Fahrzeugen oder Leasingfahrzeugen und auf die damit verbundenen Aufenthalte innerhalb Deutschlands und Anrainerstaaten oder Europa ohne GUS. Eine Ausweitung auf andere Geltungsbereiche sind ggf. individuell zu vereinbaren.
Sämtliche Schäden an und Verluste von transportierten Waren und Güter zu eig. Unternehmenszwecken, Werkzeugen, etc. durch
Oft wird dieser Versicherungsschutz mit Erweiterungen angeboten: Diebstahl, Be- und Entladeschäden, Raub und räuberische Erpressung, etc. Der Versicherungsschutz kann je nach Anbieter und Tarif außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.
Nicht versichert sind Schäden durch:
Je nach Bedarf ist Deckung in Deutschland, den Anrainerstaaten oder ganz Europa (ohne GUS-Staaten) möglich.
Eine Ermittlung der Versicherungssumme sollte auf Basis eines Tagesmaximums ohne Fahrzeugaufstellung (höchstmöglicher Wert der Ladung je Kfz.= Ladungsmaximum) oder auf Basis der Versicherungssummen der benannten Fahrzeuge stattfinden.
Versicherungswert der in Verlust geratenen oder total beschädigten Güter und Produkte. Ggf. Abzug „neu für alt“.
Werden Güter durch Dritte mit fremden Verkehrsmitteln (z.B. Schiff, Bahn, Flugzeug, LKW) transportiert empfiehlt sich eine Transportversicherung.
Bei Unfällen im Straßenverkehr ist der Rechtsstreit nie sonderlich weit. Um Ansprüche wie einen Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder ähnliches auch bestmöglich durchsetzen zu können, empfiehlt sich der Abschluss einer Gewerbe-Rechtsschutzversicherung. Diese kann je nach gewähltem Umfang auch für z.B. Streitigkeiten bei Hilfsgeschäften, arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern oder bei steuerrechtlichen Problemen eintreten. In der Regel werden über Partnerfirmen der Versicherer auch kostenlose Inkassodienstleistungen angeboten, womit Ihr betriebliches Mahnwesen deutlich verschlankt werden kann.
Um Ihre Betriebseinrichtung, die nicht mit auf Fahrt geht, ebenfalls gegen eine Vielzahl von Gefahren abzusichern, sollten Sie in jedem Fall eine Geschäftsinhaltsversicherung abschließen. Hier wird meist auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit geboten, die Ihre laufenden Kosten trägt, wenn Ihre Geschäftstätigkeit aufgrund eines versicherten Schadenereignisses für einige Zeit ruhen muss, bis alle Schäden behoben wurden.
Kommt es bei einer dienstlichen Fahrt zu einem Unfall, bei dem auch Mitarbeiter verletzt werden, sind Sie als Arbeitgeber immer in der moralischen Zwickmühle. Gibt es zwar keine rechtliche Verpflichtung Ihre geschädigten Mitarbeiter zu unterstürzen, muss man jedoch davon ausgehen, dass Angehörige und Betriebsangehörige dies erwarten werden. Der Unfall geschah ja, als man im Auftrag Ihrer Firma unterwegs war. Mit einer Gruppenunfallversicherung lösen Sie das Problem einfach und preiswert für Ihr gesamtes Team.