Der Apotheker Braun sucht nach einer weiteren angestellten Apothekerin, da er sich über die nächsten Jahre mehr und mehr aus dem aktiven Betrieb zurückziehen möchte.
Frau Yilderim wird auf ihre Bewerbung hin zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Im Gespräch erzählt sie Herrn Braun, dass sie vor kurzem mit ihrer Lebensgefährtin in die Stadt gezogen wäre. Zuvor hatte sie für drei Jahre eine Apothekerin vertreten, die in Erziehungszeit ging. Diese Stelle hatte sie direkt nach dem Studium erhalten. Herr Braun entscheidet sich für eine andere Bewerberin, die mehr Berufserfahrung vorweisen kann. Frau Yilderim klagt gegen Herrn Braun, da sie sich durch die Absage diskriminiert fühlt. Als mögliche Gründe führt sie sowohl ihren Migrationshintergrund, wie auch ihr Zusammenleben mit einer Frau an. Dank der Rechtsschutzversicherung für das Heilwesen wird dem Apotheker eine Deckungszusage durch seinen Versicherer für diesen Fall erteilt und auch gleich ein spezialisierter Anwalt empfohlen. Die Sache wird vor Gericht verhandelt und die Forderung abgewiesen.