Ein Mandant vertraute auf den Rat seines Steuerberaters, als es um eine größere Investition für eine Betriebserweiterung ging.
Dessen umfangreiche Berechnungen zeigten dem Mandanten hohe steuerliche Vorteile auf, doch nach der Investition vergaß der Steuerberater, die angeprießenen Steuerbegünstigungen auch zu beantragen. Noch dazu stellten sich die Auskünfte und die Beratung im Nachhinein als teilweise falsch heraus. Dank einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wurden der finanzielle Schaden von dem Versicherer übernommen.