Frau M. wird von ihrem Abteilungsleiter Herrn B. seit längerem mit Witzen über ihre Herkunft aufgezogen. Daran ändert sich, trotz wiederholter Bitte dies zu unterlassen, nichts.
Als Frau M. sich beim Betriebsrat über die Sticheleien beschwert, wird ihr kurz darauf fristlos gekündigt. Als Begründung gibt man an, sie hätte in größerem Umfang Büromaterial gestohlen. Frau M. sieht den eigentlichen Grund in ihrer Beschwerde und schaltet einen Anwalt ein, der ihr von ihrem Rechtsschutzversicherer empfohlen wurde. Der Versicherer gab eine Deckungszusage ab.