Bei einer Feier junger Leute in der Wohnung des Gastgebers konnten sich die Gäste, wie heute üblich, in das heimische W-LAN einloggen. Ein paar Tage später bekommt der Inhaber des Anschlusses Post einer Kanzlei, beauftragt von Constantin Film, mit dem Vorwurf das Urheberrecht ihres Klienten verletzt zu haben, weil über die IP Adresse Sekundenbruchteile eine Seite besucht wurde, über die man an neue Filme kommen kann. Doch keiner war es …
Kosten von 3.000 Euro Schadensersatz wurden nach BGH-Urteilen aufgeführt. In diesem Fall wurden es durch eine außergerichtlichen Einigung nur 950 Euro. Dies Kosten des Rechtsanwaltes zum Aushandeln dieser Einigung wurden von der Rechtsschutzversicherung des Wohnungsinhabers übernommen.