Private Krankenversicherungen erhöhen ihre Beiträge für Männer durch Unisex Tarife. Auch wenn die zu erwartenden Kosten durch Männer und Frauen gleich bleiben werden, so ändert sich das Risiko – und damit der wird der Zuschlag in Zukunft umverteilt. Dem zugrunde liegend ist das günstigere Risikoprofil der Männer in der PKV hinfällig.
Da stellt sich die Frage: „Was genau sind Unisex-Tarife?“
Versicherungsprämien werden nach dem Äquivalenzprinzip kalkuliert. Die Beiträge richten sich nach bestimmten Risikofaktoren. Dazu zählen z.B. das Alter, der Beruf oder die Versicherungssumme. Nicht mehr dazu zählen darf nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) das Geschlecht. Eine Versicherung muss für Frauen genauso viel kosten wie für einen Mann und andersherum, wenn die sonstigen Bedingungen identisch sind.
Das bisherige Prinzip der Geschlechterunterscheidung stellt nach Ansicht der Richter eine unzulässige Diskriminierung dar. Die Versicherungsunternehmen müssen die Prämien neu kalkulieren. Weil dies jedoch nicht so ohne weiteres umzusetzen ist, räumt der EuGH den Unternehmen eine Übergangsfrist bis zum 21.12.2012 ein. Bis dahin müssen die EU-Vorschriften in nationales Recht umgewandelt worden sein. Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine geschlechtsspezifischen Unterschiede mehr gemacht werden. Für jede Versicherung gilt für Neugeschäft der Unisex-Tarif.
Zwar gilt bereits seit 2004 die Regelung, dass eine Diskriminierung zwischen Männern und Frauen bei Versicherungsbeiträgen verboten ist. Allerdings erlaubte eine Ausnahmeklausel die Geschlechterunterscheidung, sofern das Merkmal für den Beitrag risikoerheblich ist. Für bereits bestehende Verträge ist hingegen keine Anpassung an die Unisex-Vorschriften geplant. Gut möglich, dass es diesbezüglich noch Klagen gibt.
Bei Fragen und/oder Anmerkungen steht Ihnen unser Team gerne Rede und Antwort.