Vollkaskoversicherung CLASSIC für Fahrräder

Oft sind Fahrräder nur gegen Diebstahl über die Hausratversicherung abgesichert. Wir bieten mit dem Vollkasko-Tarif CLASSIC für Fahrräder Schutz gegen die Tücken des „Fahrrad-Alltages“. Der Leistungsumfang der Tarife bezieht sich z.B. auf Reparaturen nach Umfallen des Fahrrades, Unfall und Vandalismus und Ersatz bei Diebstahl des Fahrrades, Fahrradteilen, Fahrradzubehör und Fahrradgepäck. Mit unserem einfachen Online-Rechner können Sie schnell und unkompliziert den Beitrag für Ihr Fahrrad berechnen, und sich nach Wunsch auch sofort versichern.

Natürlich ist die im Online-Rechner angegebene Ammerländer nur eine von mehreren Versicherungsgesellschaften, die diesen Schutz anbieten. Sollten Sie entsprechende Vergleiche wünschen, kommen Sie einfach auf uns zu!

Für wen ist die Versicherung?

Eine private Fahrrad-Vollksakoversicherung kann jeder in Anspruch nehmen, der ein Fahrrad besitzt.

Was ist versichert?

  • Fahrräder ohne Hilfsmotoren einschließlich fest verbundener Teile sowie das verwendete Schloss
  • Privat genutzte Fahrräder mit HVP von 999 € bis max. 5.000 €
  • Fahrräder, für die keine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht

Welche Gefahren und Leistungen sind im CLASSIC Tarif versichert?

Fahrrad und Fahrradteile (Neuwertentschädigung bis max. 5.000 €):
  • Diebstahl,
  • Raub/Einbruchdiebstahl, Teilediebstahl
  • Reparaturkosten infolge Unfall, Vandalismus, Fall-/Sturzschäden, Brand/Explosion/Blitzschlag

Fahrradzubehör und -gepäck (Neuwertentschädigung bis max. 1.000 €, Helme 100 €, Kleidung 200 €):
  • Reparaturkosten infolge
    • Unfall
    • Feuer
    • Vandalismus
    • Unfall mit einem Transportmittel
    • Straftat eines Dritten, z. B.: Diebstahl oder Raub
  • 24h-Servicehotline
  • Pannenhilfe und Abschleppdienst
  • Weiter-/Rückfahrt mit Taxi/Bahn
  • Bergung
  • Leih-/Mietfahrrad
  • Fahrrad-Rücktransport
  • Übernachtung im Notfall
  • Werkstattvermittlung

Welche Fahrzeuge, Gefahren und Leistungen sind nicht versichert?

  • Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen
  • Diebstahl ohne entsprechende Sicherung
  • Eigen- und Umbauten
  • Velomobile/vollverkleidete Fahrräder
  • Elektrofahrräder/E-Bikes/Pedelecs/alle übrigen Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Carbon-Fahrräder
  • Dirt-Bikes
  • Schäden durch und bei Teinahme an Radsportveranstaltungen einschließlich Trainings- und Übungsfahrten
  • Schäden durch und bei Fahrten zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten
  • Schäden durch und bei Downhill-Fahrten
  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Serienschäden
  • Rückrufaktionen seitens des Herstellers


16. August 2017

Leerer Beitrag zur Überbrückung