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Betriebliche Krankenversicherung – Beispiel

Der Mitarbeiter eines Kundendienster, Herr Fit, hatte schon lange Rückenprobleme. Nach einem Bandscheibenvorfall hat er nun endlich beschlossen etwas für seine Gesundheit zu tun. Er beginnt regelmäßig Sport zu treiben. Bei einer seiner Joggingrunden übersieht er allerdings ein Schlagloch und stolpert über dieses so unglücklich, dass er sich mehrere Bänder im Knie reißt. Stehen und erst recht Autofahren sind ihm nun leider nicht mehr möglich. Glücklicherweise hatte der Arbeitgeber von Herrn Fit in der Woche zuvor eine betriebliche Krankenversicherung mit einem Tarif abgeschlossen, der dessen Mitarbeitern für ambulante und stationäre Operationen wahlärztliche Behandlung und bei stationären Operationen ein Einbettzimmer absichert. Herr Fit kann daher einen ausgewiesenen Spezialisten für die notwendige Operation konsultieren.

Dem Mitarbeiter selbst wäre ein solcher Versicherungsschutz aufgrund seiner Vorerkrankungen höchstwahrscheinlich verwährt geblieben.

Auch für den Arbeitgeber ergibt sich durch diese Entscheidung für die betriebliche Krankenversicherung hier nun ein unmittelbarer Nutzen. Aufgrund der Behandlung durch den Spezialisten verheilen die Folgen der Operation ungewöhnlich schnell. Und da der Mitarbeiter durch die Zusatzversicherung als Privatpatient gilt, ließ sich die Wartezeit auf die Operation auch beträchtlich verkürzen, so dass die Ausfallzeit des Mitarbeiters nur einen Bruchteil dessen betrug, was ohne Zusatzversicherung zu erwarten gewesen wäre.

Und auch Herr Fit freut sich, dass er aufgrund Ihrer Fürsorge viele Wochen mit Schmerzen erspart wurden.

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